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Mundschutz im Oldenburger Einzelhandel

Verantwortlicher Autor: Axel Kadow Oldenburg, 02.05.2020, 10:33 Uhr
Presse-Ressort von: Axel Fotografie Bericht 6559x gelesen

Oldenburg [ENA] Seit dem 27. April gilt in Niederschutz die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Hierbei wird allerdings weiter unterschieden, dass auch eine einfach Abdeckung des Mund- und Nasenbereiches ausreichend ist. Diese Pflicht gilt für alle Kunden / Besucher des Einzelhandels und im ÖVPN. Vielerorts sieht man die Bürger mit einer Mund-Nasen-Bedeckung, teilweise mit einem medizinischen Mund- und Nasenschutz.

In der Oldenburger Innenstadt sowie im Einkaufsland Wechloy sind die Bürger und Kunden willig und so wird in großen Teilen die Pflicht umgesetzt. Doch wie schaut es mit den Mitarbeitern des Einzelhandels aus. Für diese gilt die Pflicht nicht, es ist lediglich eine Empfehlung zur Umsetzung. Ich selbst gab mich auf die Spuren, mir einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Nachdem ich die Oldenburger Innenstadt und das Einkaufsland Wechloy "inspiziert" habe, resümiere ich, dass der Einzelhandel in Oldenburg zu über 90 Prozent diese Empfehlungen nicht umsetzen. Positiv ist allerdings anzumerken, dass die Verkäufer in Bekleidungsläden zu fast 30 % dieser Empfehlung nachkommen.

Das Personal in den Lebensmittelläden, den Supermärkten und den Drogerien sowie Bäckereien in Oldenburg kommen der Empfehlung nicht nach. Ich wollte die Meinung dazu von der Drogerie Müller hören und wandte mich schriftlich an die Zentrale. Dort erhielt ich umgehend die Antwort, dass die Zentrale der Drogerie Müller den Filialen vorgegeben hat, dass die Mitarbeiter eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben. Man wolle dies erneut an die Filialen geben. Nach wenigen Tagen kontrollierte ich die Umsetzung erneut in Oldenburg und meldete der Zentrale die Nichtumsetzung. Die Zentrale der Drogerie Müller gab dies erneut an die Filialen, bislang ergebnislos in Oldenburg.

Das Einkaufsland Wechloy wird ebenso zentral gemanaged und ich schrieb die Stelle an. Hierbei beschwerte ich mich über den unzureichenden Schutz der Mitarbeiter der Filialen im Einkaufsland gegenüber den Kunden. Ich erhielt die Antwort, dass die Pflicht nur für Besucher und Kunden gelte und das Einkaufsland gegenüber den Filialen lediglich eine Empfehlung zum tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aussprach. Eine Änderung zur Kundensicherheit wird hier nicht als Anlass gesehen.

Anders sieht es bei der Bäckerei Janssen in Oldenburg aus. Hier machten sich zwei Mitarbeiterinnen einer Filiale über das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gegenüber den Kunden lächerlich, sind aber ziemlich forsch, wenn ein Kunde auch nur wenige Zentimeter die Abstandsmarkierung übertritt. Eine Antwort meiner gemeldeten Erfahrungswerte an die Bäckerei Janssen steht noch aus. Rundum ergibt sich das Gefühl, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung absolut Sinn macht. Hier liegt kein wohlwollendes Gefühl beim Tragen vor, behindert beim Einkauf und schmälert die Einkaufslust. Die Gesundheit hat hier allerdings absolut Vorrang.

So fällt es jedem Kunden sehr schwer, den Oldenburger Einzelhandel zu unterstützen, gerade in Hinblick, dass die Mitarbeiter in Oldenburg ihre Kunden nicht mit einer Mund-Nasen-Bedeckung schützen. In einer ausführlichen Nachricht habe ich dies dem Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg mitgeteilt, auch hier steht eine Antwort noch aus. Es bleibt uns alle nur zu wünschen: "Bleiben Sie bitte gesund."

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